Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich als Mitglied der Feuerwehr weiterzuentwickeln: Sie können im Dienstgrad aufsteigen, sich spezialisieren oder zusätzliche Funktionen innerhalb Ihrer Zone übernehmen.
Von allen Personalmitgliedern wird erwartet, dass sie sich jährlich weiterbilden.
Bei der Feuerwehr gibt es insgesamt acht Dienstgrade, vom Feuerwehrmann (m/w/x) bis zum Oberst. Je höher Ihr Dienstgrad, desto mehr Einsatzkräfte müssen Sie leiten. Außerdem müssen Sie mehr Verwaltungsaufgaben übernehmen oder bei der Organisation der Zone mitwirken.
PERSONAL IM EINFACHEN DIENST
PERSONAL IM MITTLEREN DIENST
PERSONAL IM HÖHEREN DIENST
Das Funktionsprofil für jeden Dienstgrad ist im Ministeriellen Rundschreiben vom 8. Oktober 2016 enthalten.
Wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, können Sie in einen höheren Dienstgrad aufsteigen: Sie haben die Brevet-Ausbildung für diesen Dienstgrad bestanden, Sie haben eine gute Beurteilung erhalten und die Beförderungsprüfung bestanden.
Neben den grundlegenden Aufgaben bei der Feuerwehr gibt es verschiedene Spezialaufgaben, die den Beruf noch spannender machen. So können Sie sich in Fachbereichen ausbilden lassen, die Ihren Interessen und Ihrer verfügbaren Zeit entsprechen. Sie können beispielsweise Spezialist für Taucheinsätze oder Brandschutz werden oder sich zum Gasschutzanzugträger, Ausbilder oder Mitglied des Fire Stress Teams (FiST) ausbilden lassen. Die Bedürfnisse der Hilfeleistungszone und Ihre Leidenschaft stehen im Mittelpunkt, und Sie können dazu beitragen, die Feuerwehren zu stärken und die Gesellschaft sicherer zu machen.
Je nach Dienstgrad können Sie zusätzliche unterstützende Funktionen übernehmen. Wenn Sie beispielsweise hauptberuflich als Automechaniker tätig sind, können Sie in Ihrer Zone als logistisch-technischer Assistent tätig werden und die Feuerwehrfahrzeuge warten. Ebenso können Sie, wenn Sie ein Informatikstudium absolviert haben, die Aufgaben als Verwaltungsassistent wahrnehmen. Ab dem Dienstgrad eines Leutnants können Sie Leiter einer Feuerwache, operativer Spezialist oder Verwaltungs-/Technikspezialist werden.
Als Mitglied der Feuerwehr ist es wichtig, sich während der gesamten Laufbahn weiterzubilden. Schließlich entwickeln sich auch Verfahren, Einsätze und Ausrüstungen ständig weiter. Auf diese Weise bleiben Sie auf dem Laufenden, verbessern Sie kontinuierlich Ihre eigene Sicherheit und die Ihrer Kollegen und erbringen Sie gute Dienstleistungen für die Bürger.
Die berufliche Weiterbildung bei der Feuerwehr besteht aus "Fortbildung" und "ständiger Weiterbildung". Zweck der Fortbildungen ist es, Ihre bereits vorhandenen Kompetenzen zu ergänzen oder zu verbessern. Sie werden meist in einer Feuerwehrschule erteilt. Dazu gehören z.B. Weiterbildungen über Natur- und Waldbrände, gefährliche Stoffe und Hybrid- und Elektrofahrzeuge. Über einen Zeitraum von fünf Jahren müssen Sie mindestens 120 Stunden Fortbildung absolvieren. Weitere Informationen zu den Fortbildungen finden Sie hier.
Die ständige Weiterbildung umfasst mindestens vierundzwanzig Stunden pro Jahr und findet in Ihrer Feuerwache oder Ihrer Zone statt. So lernen Sie, mit dem zoneneigenen Material umzugehen oder an bestimmten Orten in der Zone zu arbeiten sowie die Zusammenarbeit mit Ihren direkten Kollegen. Die Zone entscheidet über den Inhalt und die Anzahl Stunden der ständigen Weiterbildung.
Feuerwehrleute desselben Dienstgrads erhalten die gleiche Entlohnung, ungeachtet der Zone, für die sie arbeiten. Die Tabellen mit den Gehaltstabellen nach Dienstgraden finden Sie in Anlage 1 zum Besoldungsstatut.
Als Freiwilliger erhalten Sie keine "Besoldung", sondern eine "Leistungsvergütung", die ebenfalls von Ihrem Dienstgrad abhängt. Sie werden für Bereitschaftsdienste in der Feuerwache, Einsätze, Prävention, administrative oder logistische Aufgaben, Übungen und Ausbildungen bezahlt. Die Tabellen mit den Beträgen der Leistungsvergütung pro Stunde und Dienstgrad finden Sie in Anlage 2 zum Besoldungsstatut. Als freiwilliges Mitglied der Feuerwehr sind Sie von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit, weil sie sich in den Dienst der Bevölkerung stellen.
Sowohl Berufspersonal als auch freiwilliges Personal kann darüber hinaus noch verschiedene Arten von Zulagen erhalten.
Als Berufsmitglied haben Sie Anspruch auf mindestens 26 Tage Urlaub, mit einem zusätzlichen Urlaubstag pro Jahr, wenn Sie über 50 Jahre alt sind.
Als Freiwilliger entscheiden Sie selbst, wann Sie sich zur Verfügung halten und abrufbar sind. Es liegt also in Ihrer Hand, sich eine bestimmte Zeit lang nicht zur Verfügung zu stellen, um beispielsweise in den Urlaub zu fahren. Sie müssen jedoch die für Ihre Hilfeleistungszone geltende Verfügbarkeitspflicht berücksichtigen.